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Collegium Alexandrinum der
Universität Erlangen-Nürnberg - Wissenschaft für die Öffentlichkeit -
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Wintersemester 2012/2013 |
Vortragsreihe Ort:
Aula im Schloss, Erlangen, Schlossplatz 4 Zeit: Dienstags oder donnerstags 20.15 Uhr
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Enhancement Das 21. Jahrhundert wird von vielen Experten als das „Jahrhundert der Biologie“
angesehen. Gerade biotechnologische Innovationen bringen neue ethische Fragen
mit sich. Eine entscheidende Entwicklung ist, dass mit Hilfe von
Biotechnologien nicht nur Krankheiten geheilt, sondern auch die bisherigen
Grenzen des Menschseins gesprengt werden können. Der Mensch kommt in die
Lage, sich selbst zu transformieren, aktiv in die Evolution einzugreifen. |
17. Januar 2013 |
Die Enhancement-Debatte:
Ein Überblick Dr. phil. Stefan Lorenz Sorgner Institut für Geschichte und Ethik der Medizin Das 21.
Jahrhundert wird von vielen Experten als das „Jahrhundert der Biologie“
angesehen. Gerade biotechnologische Innovationen bringen neue ethische Fragen
mit sich. Eine entscheidende Entwicklung ist, dass mit Hilfe von
Biotechnologien nicht nur Krankheiten geheilt, sondern auch die bisherigen
Grenzen des Menschseins gesprengt werden können. Der Mensch kommt in die
Lage, sich selbst zu transformieren, aktiv in die Evolution einzugreifen und
somit quasi wie Prometheus zum Schöpfer seines Selbst zu werden. Im ersten
Teil des Vortrags stelle ich einige Fähigkeiten in Bezug auf eine
Verbesserung vor, die im Rahmen der gegenwärtigen Enhancement-Diskussionen
besonders intensiv erörtert werden. Im zweiten Teil werde ich ausgewählte
Techniken präsentieren, mit denen menschliche Fähigkeiten gefördert werden
sollen. Auf diese Weise wird die philosophische Einbettung der Frage des Enhancements von Emotionen und Moral deutlich, mit der
ich mich im abschließenden dritten Teil auseinandersetzen möchte. |
24. Januar 2013 |
Eugenik in
der Propaganda des Nationalsozialismus -
Historische und aktuelle Perspektiven Prof. Dr. med. Karl-Heinz Leven Institut für Geschichte und Ethik der Medizin Seit etwa 1900
bildete sich in Europa die „Eugenik“ heraus, die in Deutschland als
„Rassenhygiene“ konzeptualisiert wurde. Sie zielte im Sinne von
Züchtungsutopien auf eine Verbesserung der „Erbanlagen“ und verband sich mit
nationalistischen und „völkischen“ politischen Strömungen. Namhafte Vertreter
der naturwissenschaftlichen Medizin waren nach dem Schock des verlorenen
Ersten Weltkriegs bereit, im Interesse der Wiedergewinnung der deutschen
Machtstellung ein Programm zu entwickeln, das vom NS-Regime bereitwillig
aufgegriffen wurde. Hierbei spielte eine bis in den Schulunterricht getragene
Gesundheitspropaganda, die eindeutig die Ausgrenzung und Vernichtung
„lebensunwerten Lebens“ thematisierte, eine wichtige Rolle. Das Beispiel der
NS-Eugenik wird bis heute in bioethischen Debatten argumentativ verwendet, um
Gefahren und Risiken herauszustellen bzw. durch eine „Nazi-Analogie“
bestimmte Entwicklungen zu diskreditieren. |
31. Januar 2013 |
Techno-Doping
und Schönheitsoperationen aus rechtlicher Perspektive Prof. Dr. jur. Klaus Vieweg und Dr. Sigrid Lorz Institut für Recht und Technik Enhancement ist als
übergreifendes Problem in der juristischen Diskussion erst seit kurzem
angekommen. Teilaspekte werden hingegen schon seit längerem diskutiert. Neben
der klassischen Dopingproblematik sind die beiden hier vorzustellenden
Teilaspekte des sog. Techno-Dopings und der Schönheitsoperationen seit
einigen Jahren in der juristischen Diskussion. Die Diskussion
des sog. Techno-Dopings wurde in Europa insbesondere durch den „schnellsten
Mann ohne Beine“, Oscar Pistorius, ausgelöst. Die
Olympischen Spiele in London haben gezeigt, dass vielfältige juristische
Fragestellungen damit verbunden sind. Der Vortrag geht zunächst darauf ein,
dass sportliche Leistungen auf einem gesamten System beruhen, bei dem die
Unterstützung durch technische Hilfsmittel nur einen Faktor neben anderen
(Ausrüstung, Sportgerät, chirurgische Maßnahmen etc.) darstellt. In
juristischer Hinsicht stellt sich insbesondere die Frage nach der
Zulässigkeit sog. Techno-Dopings sowie danach, wer unter welchen
Voraussetzungen rechtlich wirksam darüber entscheiden kann. Dieser
Fragenkreis ist unter Berücksichtigung der zentralen Entwicklungen des Sports
– Professionalisierung, Kommerzialisierung, Internationalisierung und Medialisierung – zu behandeln. Schönheitsoperationen
– auch als morphologisches Enhancement bezeichnet –
sind aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Allgegenwärtigkeit von
Schönheit in den Medien zu einem verbreiteten Phänomen geworden. Der gesunde
Mensch soll schöner werden. Da es an der medizinischen Notwendigkeit fehlt,
ergeben sich rechtliche Probleme, auf die das herkömmliche Medizinrecht nur
bedingt Antworten findet: Darf der Arzt jede Schönheitsoperation – z. B.
auch an Minderjährigen – vornehmen? Wie steht es mit der Haftung, wenn die
erwünschte Verschönerung ausbleibt? Die Vorträge
beleuchten die spezifischen Fragestellungen nach den unterschiedlichen
Maßstäben des Sport- und des Medizinrechts. |
7. Februar 2013 |
Verbesserung
der Gesundheitsspanne: Aubrey de Grey und Altern als Krankheit Prof. Dr. med. Cornel Sieber Institut für Biomedizin des Alterns |
14. Februar 2013 |
Genetic Enhancement
nach Savulescu: Verbesserung durch Selektion Dr. phil. Stefan Lorenz Sorgner Institut für Geschichte und Ethik der Medizin Im ersten Teil
dieser Überlegungen beschreibe ich die Vorgänge, mit denen sich Savulescu auseinandersetzt, und lege seine Argumente für
das Prinzip der Fortpflanzungs-Wohltätigkeit dar, das er heranzieht, um zu
erläutern, dass potentielle Eltern eine moralische Pflicht haben, nach
künstlicher Befruchtung und Präimplantationsdiagnostik dasjenige Kind zur
Implantation auszuwählen, bei dem die höchste Wahrscheinlichkeit auf ein
gutes Leben gegeben ist. Im zweiten Teil stelle ich Gründe für die
Selbstwidersprüchlichkeit von Savulescus Position
vor und beschreibe, warum seine Sichtweise auf gewalttätige Weise diejenigen
attackiert, die sein Prinzip ablehnen, weshalb ich sein Prinzip für
unmoralisch erachte. Im Schlussteil skizziere ich Überlegungen, die andeuten,
weshalb das Prinzip der Fortpflanzungsautonomie bezüglich der von Savulescu thematisierten Fragen moralisch angemessener
ist als das Prinzip der Fortpflanzungs-Wohltätigkeit. |