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Collegium Alexandrinum

der Universität Erlangen-Nürnberg

- Wissenschaft für die Öffentlichkeit -

 

Wintersemester 2009/2010

 

 

 

Vortragsreihe

Ort: Aula im Schloß, Erlangen, Schloßplatz 4. Vortrag am 19. November im Kollegienhaus, Universitätsstraße 15, Raum 2.011

Zeit: donnerstags 20.15 Uhr

 

 

 

60 Jahre Grundgesetz

 

Donnerstag,

29. Oktober 2009

 

 

 

Geht die europäische Gewalt vom Volke aus? - Grundfragen der Demokratie in der Europäischen Union

Prof. Dr. Bernhard W. Wegener

Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

 

Nach Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Staat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Stimmt das noch? Werden wir noch demokratisch regiert? Oder gilt das Demokratiegebot des GG heute nur noch für einen kleineren und immer kleiner werdenden Teil hoheitlicher Entscheidungsfindung? Geht die Hoheitsgewalt in Wahrheit nicht ganz überwiegend von Brüssel aus und fehlt es der von dort regierenden Europäischen Union nicht an demokratischer Legitimation?

Der Vortrag geht diesen derzeit vor allem im Umfeld der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag von Lissabon diskutierten Fragen nach. Er unterstreicht die Bedeutung der von der EU ausgeübten Regelungsmacht, analysiert die Herrschaftsstrukturen der Union mit besonderem Blick auf deren demokratische Qualität und setzt sich mit den demokratischen Schwächen der Union auseinander. Reformvorschläge und eine vorläufige demokratische Bilanz runden das Bild ab.

 

Donnerstag,

12. November 2009

 

Wandel im Verhältnis von innerer und äußerer Sicherheit: Internationale Bedrohungen und internationale Verpflichtungen

Prof. Dr. Stefan Fröhlich
Institut für Politische Wissenschaft

 

Von der Bundesrepublik wird zunehmend auch in globalen Fragen die Übernahme einer Führungsrolle erwartet. Zu den vermeintlichen Paradoxien gehört es in diesem Zusammenhang, trotz völlig veränderter Rahmenbedingungen an den Leitlinien der erfolgreichen bundesdeutschen Außenpolitik festhalten zu wollen; so macht Berlin seinen Einfluss weiterhin primär über die EU und die NATO geltend. Wird es dabei dem Anspruch auf Mitgestaltung in der Weltpolitik bis lang gerecht? Und  unterstützen die verfassungsmäßigen Voraussetzungen diesen Anspruch in adäquater Weise?

 

Donnerstag,

19. November 2009

Kollegienhaus, Raum 2.011

 

Universitäten im Wettbewerb

Prof. Dr. Max-Emmanuel Geis

Institut für Staats- und Verwaltungsrecht

 

Die Universitäten unterliegen seit geraumer Zeit einem politischen Paradigmenwechsel. Durch die Etablierung des Prinzips Wettbewerb werden Wissenschaft und Erkenntnis zur marktfähigen "Ware" und werden daher hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit beurteilt. der Vortrag hinterfragt kritisch, ob das "Prinzip Wettbewerb" zu einer einseitigen Ökonomisierung der Wissenschaft führt, die zu Lasten der nicht primär auf schnelle Vermarktbarkeit zielenden Grundlagenforschung, insbesondere in den Geisteswissenschaften, geht. Dabei wird auch auf das Problem der Messbarkeit wissenschaftlicher Leistungen und der sog. Rankings eingegangen.

 

Donnerstag,

26. November 2009

 

Das Grundgesetz und die europäische Integration

Prof. Dr. Heinrich Pehle

Institut für Politische Wissenschaft

 

Das Grundgesetz war von vornherein als integrationsoffene Verfassung konzipiert. Die Schaffung eines vereinten Europa und die Mitwirkung an der europäischen Integration sind seit 1949 im Grundgesetz als Staatsziele verankert. Damit war und ist allerdings noch keine konkrete Aussage über die Grenzen der Integration verbunden. Es blieb dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, diese Grenzen zu definieren. Im „Maastricht-Urteil“ von 1993 und deutlicher noch im „Lissabon-Urteil“, das im Juni 2009 verkündet wurde, hat das Karlsruher Gericht verbindlich deutlich gemacht, dass es eine nationale Verfassungsidentität gibt, die es auch und gerade angesichts des fortschreitenden Vergemeinschaftungsprozesses zu achten und zu bewahren gilt. Damit verbinden sich jedoch Kontrollansprüche des BVerfG über das Handeln auch der europäischen Organe, die das Gericht potenziell in Konflikt mit dem Europäischen Gerichtshof bringen.

 

Donnerstag,

3. Dezember 2009

Kollegienhaus, Raum 2.011

 

Die Zukunft des Föderalismus

Prof. Dr. Roland Sturm

Institut für Politische Wissenschaft

 

Deutschland hat versucht, seine föderale Ordnung in kurzer Zeit zweimal grundlegend zu reformieren. Der Reformprozess hat grundsätzliche Fragen zum deutschen Föderalismus und seinen Institutionen (v.a. dem Bundesrat), aber auch hinsichtlich der europapolitischen Rolle der Länder aufgeworfen. Aus dem Vorsatz der demokratischen Erneuerung wurde ein komplexer politischer Kompromiss mit überraschenden verfassungspolitischen Neuerungen, aber auch einem hohen Beharrungsgrad, der v.a. Anhänger des Wettbewerbsföderalismus enttäuschen mußte. Der zweite Teil der Föderalismusreform sollte dem Finanzföderalismus (u.a. Finanzausgleich, Mischfinanzierungen) gelten. Eine neue “Welle” von Mischfinanzierungsentscheidungen “überrollte” sogar verfassungsrechtlich zunächst gesetzte Grenzlinien. Die Föderalismusreform II machte sich zudem v.a. die Eindämmung der Staatsverschuldung zum Thema und entfernte sich damit weitgehend von föderalistischen Bezügen.

 

 

 

 

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Stand: 30.11. 2009