Vortragsreihe
Ort:
Aula im Schloß, Erlangen, Schloßplatz 4. Vortrag am 19. November im Kollegienhaus,
Universitätsstraße 15, Raum 2.011
Zeit: donnerstags 20.15 Uhr
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60 Jahre Grundgesetz
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Donnerstag,
29. Oktober 2009
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Geht die europäische Gewalt vom Volke aus? - Grundfragen der
Demokratie in der Europäischen Union
Prof. Dr. Bernhard W.
Wegener
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Nach Art. 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein
demokratischer Staat, in dem alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Stimmt das noch?
Werden wir noch demokratisch regiert? Oder gilt das Demokratiegebot des GG
heute nur noch für einen kleineren und immer kleiner werdenden Teil
hoheitlicher Entscheidungsfindung? Geht die Hoheitsgewalt in Wahrheit nicht
ganz überwiegend von Brüssel aus und fehlt es der von dort regierenden
Europäischen Union nicht an demokratischer Legitimation?
Der Vortrag geht diesen derzeit vor allem im Umfeld der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag von Lissabon diskutierten Fragen nach. Er
unterstreicht die Bedeutung der von der EU ausgeübten Regelungsmacht,
analysiert die Herrschaftsstrukturen der Union mit besonderem Blick auf deren
demokratische Qualität und setzt sich mit den demokratischen Schwächen der
Union auseinander. Reformvorschläge und eine vorläufige demokratische Bilanz
runden das Bild ab.
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Donnerstag,
12. November 2009
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Wandel im Verhältnis von innerer und äußerer Sicherheit:
Internationale Bedrohungen und internationale Verpflichtungen
Prof.
Dr. Stefan Fröhlich
Institut für Politische Wissenschaft
Von
der Bundesrepublik wird zunehmend auch in globalen Fragen die Übernahme einer
Führungsrolle erwartet. Zu den vermeintlichen Paradoxien gehört es in diesem
Zusammenhang, trotz völlig veränderter Rahmenbedingungen an den Leitlinien
der erfolgreichen bundesdeutschen Außenpolitik festhalten zu wollen; so macht
Berlin seinen Einfluss weiterhin primär über die EU und die NATO geltend.
Wird es dabei dem Anspruch auf Mitgestaltung in der Weltpolitik bis lang
gerecht? Und unterstützen die
verfassungsmäßigen Voraussetzungen diesen Anspruch in adäquater Weise?
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Donnerstag,
19. November 2009
Kollegienhaus,
Raum 2.011
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Universitäten im Wettbewerb
Prof. Dr. Max-Emmanuel Geis
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Die Universitäten unterliegen seit geraumer Zeit einem
politischen Paradigmenwechsel. Durch die Etablierung des Prinzips Wettbewerb
werden Wissenschaft und Erkenntnis zur marktfähigen "Ware" und
werden daher hinsichtlich ihrer Verwertbarkeit beurteilt. der Vortrag
hinterfragt kritisch, ob das "Prinzip Wettbewerb" zu einer
einseitigen Ökonomisierung der Wissenschaft führt, die zu Lasten der nicht
primär auf schnelle Vermarktbarkeit zielenden Grundlagenforschung,
insbesondere in den Geisteswissenschaften, geht. Dabei wird auch auf das
Problem der Messbarkeit wissenschaftlicher Leistungen und der sog. Rankings
eingegangen.
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Donnerstag,
26. November 2009
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Das Grundgesetz und
die europäische Integration
Prof.
Dr. Heinrich Pehle
Institut
für Politische Wissenschaft
Das
Grundgesetz war von vornherein als integrationsoffene Verfassung konzipiert.
Die Schaffung eines vereinten Europa und die Mitwirkung an der europäischen
Integration sind seit 1949 im Grundgesetz als Staatsziele verankert. Damit
war und ist allerdings noch keine konkrete Aussage über die Grenzen der
Integration verbunden. Es blieb dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten,
diese Grenzen zu definieren. Im „Maastricht-Urteil“ von 1993 und deutlicher
noch im „Lissabon-Urteil“, das im Juni 2009 verkündet wurde, hat das
Karlsruher Gericht verbindlich deutlich gemacht, dass es eine nationale
Verfassungsidentität gibt, die es auch und gerade angesichts des
fortschreitenden Vergemeinschaftungsprozesses zu achten und zu bewahren gilt.
Damit verbinden sich jedoch Kontrollansprüche des BVerfG über das Handeln
auch der europäischen Organe, die das Gericht potenziell in Konflikt mit dem
Europäischen Gerichtshof bringen.
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Donnerstag,
3. Dezember 2009
Kollegienhaus,
Raum 2.011
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Die Zukunft des Föderalismus
Prof. Dr. Roland Sturm
Institut für Politische Wissenschaft
Deutschland hat versucht, seine föderale Ordnung in kurzer
Zeit zweimal grundlegend zu reformieren. Der Reformprozess hat grundsätzliche
Fragen zum deutschen Föderalismus und seinen Institutionen (v.a. dem
Bundesrat), aber auch hinsichtlich der europapolitischen Rolle der Länder
aufgeworfen. Aus dem Vorsatz der demokratischen Erneuerung wurde ein
komplexer politischer Kompromiss mit überraschenden verfassungspolitischen
Neuerungen, aber auch einem hohen Beharrungsgrad, der v.a. Anhänger des
Wettbewerbsföderalismus enttäuschen mußte. Der zweite Teil der Föderalismusreform
sollte dem Finanzföderalismus (u.a. Finanzausgleich, Mischfinanzierungen)
gelten. Eine neue “Welle” von Mischfinanzierungsentscheidungen “überrollte”
sogar verfassungsrechtlich zunächst gesetzte Grenzlinien. Die
Föderalismusreform II machte sich zudem v.a. die Eindämmung der
Staatsverschuldung zum Thema und entfernte sich damit weitgehend von
föderalistischen Bezügen.
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